Notfall

Informationen von A-Z

Wir haben Ihre Fragen vorausgedacht. Hier finden Sie alle Antworten von A wie Aufnahme bis W wie Wahlleistungen. Kontaktieren Sie uns, falls Sie individuelle Fragen oder Anregungen haben. Wir freuen uns auf Sie.


Zu Beginn Ihres Aufenthalts im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen steht die Patientenaufnahme in der Verwaltung. Wir benötigen für Ihre Behandlung und die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung einige Angaben. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie Ihre Versichertenkarte (Chipkarte Ihrer Krankenkasse) und die Einweisungspapiere Ihres behandelnden Arztes mitbringen.

Bitte geben Sie uns bei der Aufnahme an, ob Auskunft über Ihre Anwesenheit in unserem Haus gegeben werden darf. Das gilt auch für die Besuchsdienste der Pfarreien.

Sofern Sie die Anmeldung nicht unmittelbar bei Ihrer Ankunft erledigen können, wird Sie eine Mitarbeiterin der Verwaltung zu diesem Zweck aufsuchen oder anrufen. Alle Angaben zu Ihrer Person unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.


Sie finden vor beiden Eingängen mehrere Behindertenparkplätze. Wir bitten Sie, diese Stellplätze nur mit entsprechendem Ausweis zu benutzen.

Bitte nehmen Sie bei der Anzahl und Frequenz Ihrer Besucher Rücksicht auf Ihre Mitpatienten! Schwer Kranke, frisch Operierte und Wöchnerinnen haben meist ein großes Bedürfnis nach Ruhe und Erholung.

Besuche von Patienten der Intensivstation müssen vorher mit dem Personal der Station abgestimmt werden.


Bitte nehmen Sie bei der Anzahl und Frequenz Ihrer Besucher Rücksicht auf Ihre Mitpatienten! Schwer Kranke, frisch Operierte und Wöchnerinnen haben meist ein großes Bedürfnis nach Ruhe und Erholung.

Besuche von Patienten der Intensivstation müssen vorher mit dem Personal der Station abgestimmt werden.


Ein schöner Blumenstrauß schafft eine freundliche Atmosphäre im Krankenzimmer und trägt zur Genesung bei. Vasen erhalten Sie auf den Stationen.

Wichtig: Topfblumen gehören aus hygienischen Gründen nicht ins Krankenzimmer, da Blumentopferde eine Infektionsquelle ist!

Aus hygienischen Gründen sind auf der Intensivstation Blumen nicht gestattet.


Einen Briefkasten finden Sie vor dem Haupteingang. Er wird täglich durch die Post geleert.

Gesetzlich Versicherte müssen eine Eigenbeteiligung zu Ihrem Aufenthalt leisten. Bitte geben Sie uns daher bei der Aufnahme an, ob Sie in diesem Kalenderjahr bereits Zuzahlungen geleistet haben.

Diese Eigenbeteiligung müssen wir an Ihre Krankenversicherung weiterleiten. Bitte bezahlen Sie die Eigenbeteiligung bei Ihrer Entlassung in bar, per EC-Karte oder Eurocard in der Aufnahme.


Sobald sich Ihr Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass eine stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist, können Sie entlassen werden. Den Zeitpunkt legt der behandelnde Krankenhausarzt fest. Die weitere Behandlung übernimmt in der Regel Ihr Hausarzt für Sie.

Wenn Sie gegen den ärztlichen Rat auf Ihre Entlassung bestehen oder ohne Zustimmung des zuständigen Chefarztes das Krankenhaus verlassen, benötigen wir aus Haftungsgründen eine schriftliche Bestätigung von Ihnen.

Bevor Sie unser Haus verlassen, bitten wir Sie, die Abbrechnung der Telefongebühren, sowie die Bezahlung der Eigenbeteiligung für Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Patientenaufnahme zu erledigen.

Ihre Entlassungspapiere erhalten Sie anschließend auf der Station bzw. im zuständigen Sekretariat Ihrer Fachabteilung. Das Pflegepersonal berät und informiert Sie gerne.


Ihre Mahlzeiten werden Ihnen zu folgenden Zeiten auf den Stationen serviert:

Frühstück ab 07:30 Uhr
Mittagessen ab 11:30 Uhr
Abendessen ab 17:30 Uhr


Dazu benötigen Sie eine Telefon-Chipkarte. Einen Kopfhörer für die Fernseher-Benutzung erhalten Sie in der Patientenaufnahme/Pforte zum Preis von 2,00 €. Diesen können Sie wieder verwenden.

Der Genuss von Tabak ist gesundheitsschädlich und verzögert grundsätzlich jede Genesung. Bei bestimmten Erkrankungen muss Ihr Arzt ein absolutes Rauchverbot aussprechen. Bitte halten Sie sich daran.

Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und wegen der Brandgefahr ist das Rauchen im gesamten Gebäude untersagt.

Alkoholische Getränke dürfen Sie nur mit Einverständnis Ihres Arztes genießen. Er entscheidet aufgrund Ihrer Erkrankung darüber, ob und welche Mengen Sie gefahrlos zu sich nehmen können.


Sie können ein Surfticket für 2 Stunden sowie 3 oder 7 Tage in der Cafeteria im Untergeschoss oder in der Aufnahme im Eingangsbereich erwerben und erhalten dort außerdem eine bebilderte Anleitung. Voraussetzung ist lediglich ein WLAN-fähiges Gerät wie Notebook oder Mobiltelefon.

Das „Cafe Kulinaris“ befindet sich im Untergeschoss unseres Hauses.
Montag bis Freitag bieten wir unseren Gästen ab 9.00 Uhr ein reichhaltiges Frühstück an.
Von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr steht die Cafeteria allen Mitarbeitern und Besuchern mit einem abwechslungsreichen Mittagstisch zur Verfügung.
Bis 17.00 Uhr besteht die Möglichkeit Kaffeespezialitäten, Kuchen sowie pikante Snaks oder kalte Getränke in freundlicher Umgebung zu genießen.In der warmen Jahreszeit nutzen Sie die Terrasse mit Anschluss an den Garten.
Auch Zeitschriften, Bücher, Süßigkeiten und (fast) alle notwendigen Dinge des täglichen Lebens halten wir für Sie bereit.

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sa. – So. 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Bei gesetzlich Versicherten wenden wir uns wegen Ihrer Behandlungskosten an Ihre Krankenversicherung.

Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine Zusatzversicherung für Wahlleistungen, können wir direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen.

In allen anderen Fällen stellen wir Ihnen die Kosten in Rechnung.


Hier steht Ihnen unser Leitbild als PDF (615 kB) zur Verfügung.

Am Kreiskrankenhaus Schrobenhausen stehen Ihnen kostengünstige Parkplätze zur Verfügung (50 Cent/30 min); kostenfreies Kurzparken bis 15 min ist möglich.

Zur Parkraumbewirtschaftung nutzen wir ein digitales Parksystem, welches schrankenfreies Parken ermöglicht. Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt um die Parkdauer ermitteln zu können. Der Parkvorgang kann dann kurz vor Abfahrt bar, mit EC- oder Kreditkarte an den Automaten bezahlt werden. Hierfür muss das jeweilige Kennzeichen über das Tastenfeld des Automaten eingegeben werden. Wenn Sie über die Easypark-App verfügen, können Sie den Parkvorgang auch darüber abwickeln.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an die  Hotline wenden.

Tel.: 089 / 277 829 950

E-Mail: support@mh-parkservice.de


Bei Patienten, die künstlich beatmet werden müssen oder für die es im Rahmen ihrer Erkrankung kurz- oder langfristig schwierig ist, medizinische Maßnahmen zu verstehen und ggf. ihr Einverständnis hierfür zu erteilen, sind wir auf einen „Vertreter“ des Patienten angewiesen.

Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass Sie uns eventuell bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Original mitbringen; so können wir im Regelfall die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens vermeiden und den Patientenwillen besser einschätzen und umsetzen.

Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung, finden Sie hier.

Hier steht Ihnen eine Patientenverfügung als PDF (15kB) zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie hier.


In unserer hektischen Welt bedeutet Krankheit eine Auszeit, die der Körper fordert, eine Zeit um Innezuhalten. Je schwerer eine Krankheit ist, desto häufiger stellt man sich die grundlegenden Fragen des Lebens. Eine Auszeit also, in der man die Ruhe für ein intensives religiöses Gespräch findet, in der man die Gelegenheit zur Beichte wahrnehmen kann. Oft besteht auch Grund, unserem Herrgott für die Genesung oder ein neu geborenes Leben zu danken.

Die ganzheitliche Sorge um den Patienten darf nicht bei der körperlichen Pflege enden. Deshalb sind Seelsorger beider Konfessionen rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen zu erreichen. Gerne besuchen wir Sie oder vermitteln Kontakt zu den Geistlichen der umliegenden Pfarreien.

Unsere Hauskapelle, im 3. Stock, lädt Sie nicht nur zu Gebet und Stille ein: Eine katholische Eucharistiefeier findet 14-tägig am Samstag um 16 Uhr statt. Die genauen Termine sind dem Aushang zu entnehmen bzw. an der Pforte oder auf den Stationen zu erfragen. Außerdem sind Sie Dienstags um 15 Uhr zum Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in die Kapelle eingeladen. Wenn Sie nicht vor Ort teilnehmen können, empfangen Sie uns live auf Kanal 33 im Radio oder Fernsehen.

Darüber hinaus …

bieten wir die Beichte für Patienten und Ihre Angehörigen
bringen wir dienstags die hl. Kommunion auf die Stationen
spenden wir die Krankensalbung und das hl. Abendmahl
begleiten wir Sterbende und deren Angehörige nach Wunsch
unterstützen wir Sie, entsprechende religiöse Betreuung zu finden, falls Sie einer anderen Glaubensrichtung angehören


Etwas Bewegung oder frische Luft kann in vielen Fällen für Ihre Genesung hilfreich sein. Für Spaziergänge und den Aufenthalt im Freien steht Ihnen unser Patientengarten zur Verfügung. Zu den ärztlichen Visiten, den Mahlzeiten oder wenn Sie Besuch erwarten, kehren Sie bitte rechtzeitig in Ihr Zimmer zurück.

Für Formalitäten, die das Standesamt betreffen, müssen Sie unser Haus nicht verlassen: Gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen in der Aufnahme und Pforte können Sie alle Formalitäten erledigen, die zur Beurkundung bei Personenstandsfällen für das Standesamt benötigt werden.

Im Standesamt werden dann die entsprechenden Urkunden erstellt.


Telefon im Zimmer: Sie erhalten in der Patientenaufnahme bzw. Pforte eine Chip-Karte für das Patiententerminal in Ihrem Zimmer. Diese Karte müssen Sie in der Patientenaufnahme im Erdgeschoss zunächst mit einem Guthaben aufladen, von dem dann die tägliche Grundgebühr abgebucht wird.

Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem separaten Informationsblatt.


Es besteht für Sie die Möglichkeit, gegen Entgelt Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Verträge können Sie in der Verwaltung bei Ihrer Aufnahme abschließen. Als Wahlleistungen bieten wir Ihnen:

persönliche ärztliche Betreuung durch den Chefarzt der Abteilung
Unterkunft in einem Einbettzimmer
Unterkunft in einem Zweibettzimmer in der Unfallchirurgie
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Hausordnung – 60kb Leitbild – 60kb